Lassen sich Datenschutz und Kultur wie Zollgebühren verhandeln?
Die derzeitig laufenden Verhandlungen zum Freihandelsabkommen zwischen den USA und der EU (Transatlantic Trade and Investment Partnership − TTIP) könnten auch die Bereiche Datenschutz und Kultur beinhalten. Bisher gibt es zwar von Seiten Frankreichs massiven Widerstand, der dazu führte, dass Kultur zunächst aus den Verhandlungen ausgeschlossen bleibt. Es besteht aber jederzeit die Möglichkeit zur Wiederaufnahme. Auch EU-Handelskommissar Karel De Gucht hält es für denkbar, dass das Thema zu einem späteren Verhandlungszeitpunkt wieder auf die Agenda gesetzt wird. Dabei scheint für kritische Stimmen klar zu sein, dass Datenschutz und Kultur keine Zollgebühren sind, die sich einfach weg verhandeln lassen. Außerdem stellt sich die Frage, was das für die kulturelle Vielfalt bedeuten könnte.
Kultur auf der Wunschliste der Lobbyisten
Die Zivilgesellschaft hat Grund zur Sorge. Im Zuge der Kontroversen um die Einbeziehung des Kultursektors in die Freihandelsverhandlungen befürchtet sie, dass die Politik ihre Souveränität an amerikanische und europäische Großkonzerne abtreten könnte. Eine Deregulierung auf dem Kultursektor könnte zu einem Qualitätsabschwung bei Rundfunk-Sendungen wie auch Fernsehformaten führen. Dies ist besonders darauf zurückzuführen, dass beispielsweise Teile der Filmindustrie oder in manchen Staaten Bereiche des öffentlichen Rundfunks durch eine gezielte Subventionspolitik gefördert werden. Sollte diese Förderung abgeschafft werden, können sich einige Sendungen nicht mehr auf dem Markt halten. Der Wert künstlerischer Produktionen wäre dann ganz den Gesetzen des freien Marktes ausgeliefert. Es ginge dann nicht mehr vorrangig um Qualität und Vielfalt, sondern der Fokus würde auf Quoten und Verkaufszahlen liegen. Der europäische Film könnte beispielsweise von den millionenschweren Hollywood-Filmkonzernen einfach überrollt werden.
Kultur ist kein Handelsgut
Es muss betont werden, dass Kulturgüter einen eigenen Wert besitzen, der sie klar von anderen Wirtschaftsgütern unterscheidet. Als Ausdruck kultureller Identität formen sie in herausragendem Maße Wertmaßstäbe und nehmen Einfluss auf andere Bereiche unserer Gesellschaft wie beispielsweise Bildung. Eine Bewertung von Kultur im Sinne des freien Marktes, also nach Angebot und Nachfrage, ist nur sehr eingeschränkt möglich. Viele kulturelle Errungenschaften wären unter den Bedingungen eines freien wirtschaftlichen
Wettbewerbs nie entstanden. Auch Datenschutz ist kein Zolltarif, sondern ein Grundrecht und als solches UnFairHandelbar. Wir wollen kulturelle Prozesse bewahren und Datenschutzbestimmungen für BürgerInnen auslegen – nicht für Konzerne. Deshalb sagen wir TTIP – Nein danke!
Peter Raue fragt sich, wer die Kultur vor der Politik schützt? Artikel in "Kunstzeitung" (November 2014)
Weiterführender Artikel in "Politik & Kultur. Zeitung des deutschen Kulturrates" (4/14)
06.01.2014
WDR 06.01.2014
Die Verhandlungen zum Freihandelsabkommen zwischen den USA un der EU erregen nicht zuletzt aufgrund ihrer Intransparenz die Gemüter. Auch die Einbeziehung von Bereichen wie etwa der Bereich der Kultur sorgte bereits im Vorfeld der Verhandlungn für Kontroversen. Auf Drängen Frankreichs wurde der audiovisuelle Kultur-Bereich zunächst vorläufig als Verhandlungsgegestand ausgeschlossen. Dies ist aber keinesfalls endgültig. Eine Wiederaufnahme ist jederzeit möglich und laut EU-Handelskommissar Karel De Gucht sehr wahrscheinlich. Es stellt sich also die dringende Frage was das anstehende Freihandelsabkommen für die kulturelle Vielfalt bedeutet?
Folge 1 zum Thema Kultur als Ware?
Folge 2 zum Thema Das Buch und sein Preis.
Folge 3 zum Thema Wie positioniert sich die Kulturpolitik in Deutschland?
3sat.online 11.06.2013
Der Videobeitrag geht auf die Gefahr des Freihandelsabkommens für den Kultur-Bereich ein und zeigt auf warum die staatliche Förderung in Zukunft zum Auslaufmodel werden könnte.
Hier geht's zum Videobeitrag.