Neues Papier: Gold-digging with investor-state lawsuits

Canadian mining corporation sues to force Romanians to accept toxic Roşia Montană goldmine

 

Over the past 16 years residents of the town of Roşia Montană in Romania have fought against a proposed multi-billion dollar mining project, which would have destroyed their home and the surrounding environment. Joined by neighbouring villagers, environmentalists, students, priests, academics, and citizens at large, “Save Roşia Montană!” became what was then the largest people’s movement since the country’s 1989 revolution. In a remarkable show of people power, they succeeded in stopping the mine. But the project’s majority owner, Canadian company Gabriel Resources, is now using a parallel legal system for foreign investors in order to demand Romanians pay two per cent of the entire value of their economy in compensation for lost profits. What’s more, the mining company’s legal bills are being financially backed by a Wall Street hedge fund in return for a claim of the spoils. To avoid facing these costs the Romanian Government may be forced to open the mine after all. Or Gabriel could just walk away with a vast amount of public money in compensation.

 

Some key findings of the report include:

 

  • To operate the proposed Roşia Montană goldmine, a total of 240,000 tons of toxic cyanide would be used, which equals lethal doses for 600,000,000,000 adults.
  • The mine would leave behind a waste lake of cyanide-contaminated water the size of 420 football fields – much larger than the toxic dump at Romanian Baia Mare, where a cyanide spill in 2000 caused a devastating environmental disaster.
  • The mine would destroy 18th and 19th century houses and some of the world’s most valuable ancient gold mining galleries, proposed as UNESCO World Heritage.
  • A total of ten permits and plans required by Gabriel Resources to develop the mine were irrevocably annulled by Romanian courts due to a lack of compliance with environmental laws or evidence of administrative abuse by different authorities.
  • Mid-2015, Gabriel Resources filed an investor-state claim against Romania, arguing the country breached its bilateral investment treaties with Canada and the UK.
  • The company reportedly seeks up to US$4 billion in compensation for the gold it is unable to extract in Roșia Montană – equivalent to 2% of the Romanian economy.
  • Gabriel Resources’ legal costs are backed by Wall Street hedge fund Tenor in return for a claim of the spoils.
  • CETA and the proposed TTIP contain largely the same far-reaching investor rights used in the Gabriel Resources claim: fair and equitable treatment of investors, the protection against discrimination, and the protection against direct and indirect expropriation.
  • CETA would increase the risk of challenges in the mining, oil and gas sectors, where Canadian investment is significant. Canadian mining corporations are already engaged in controversial natural resource projects across the EU and the industry is celebrating CETA as a “landmark” agreement with “major implications for miners”.
  • Four out of five US-based corporations with EU operations (41,811) could use CETA to attack the EU and its member states if they structure their investment through Canadian subsidiaries.

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Studie: Profit durch Un-Recht. Wie Kanzleien, SchiedsrichterInnen und Prozessfinanzierer das Geschäft mit dem Investitionsschutz befeuern

Mit TTIP und CETA sollen Konzerne Staaten vor privaten Schiedsgremien ohne öffentliche Kontrolle verklagen können. Eine Bedrohung für Demokratie und Rechtsstaat – und ein glänzendes Geschäft für Wenige. Die Studie aus 2014 von Campact, Powershift, TNI und und CEO bringt Licht ins Dunkel einer aus guten Gründen verschwiegenen Branche und zeigt, dass die Branche der Schiedsgerichtsbarkeit keine passive Begünstigte des internationalen Investitionsrechts ist. Vielmehr existieren innerhalb der Branche aktive Player, häufig mit engen persönlichen und wirtschaftlichen Beziehungen zu Unternehmen und Renommee in der Wissenschaft, die das internationale Investitionsrecht vehement verteidigen. Sie sind ständig auf der Suche nach Möglichkeiten, Staaten zu verklagen und haben energisch und erfolgreich gegen Reformen des internationalen Investitionsregimes gekämpft.


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CETA-Studie: Verkaufte Demokratie – Wie die Regeln zum Schutz von Investoren in CETA zu einem Boom von Investorenklagen gegen Kanada und die EU führen könnten

Am 26. September 2014 kündigten Kanada und die Europäische Union (EU) den Abschluss von CETA an. Nach den Parlamentswahlen in Kanada und angesichts wachsender und weitverbreiteter Kritik wurde das Abkommen revidiert und schließlich am 29. Februar 2016 veröffentlicht. Dies hat zahlreiche Befürchtungen unabhängiger Experten bestätigt, die von der endgültigen korrigierten Fassung nicht beruhigt wurden. Diese Analyse zeigt, wie die Investorenrechte im CETA eine regelrechte Klagewelle gegen Kanada, die EU und ihre Mitgliedstaaten lostreten könnten – auch durch in Kanada ansässige Tochtergesellschaften von US-Konzernen. Powershift zeigt, dass CETA die Bestrebungen von Regierungen zum Schutz von Umwelt und VerbraucherInnen auf gefährliche Art und Weise zunichtemachen könnte und dass Staaten darüber hinaus dazu gezwungen werden könnten, Milliarden Dollar Entschädigungszahlungen an Investoren zu bezahlen, wenn diesen durch Regulierungen im öffentlichen Interesse Profite „entgehen“.


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Das Investitionsschutz-Kapitel im EU-Kanada-Freihandelsabkommen (CETA): Eine kritische Analyse

Die Europäische Kommission und Kanada haben sich darauf geeinigt, im finalen Text des CETA-Abkommens unbeirrt an Sonderklagerechten für ausländische Investoren festzuhalten. Das heftig umstrittene und in der Bevölkerung mehrheitlich abgelehnte Investor-Staat-Schiedsgerichtssystem  (ISDS) wollen sie – unter neuem Namen und nur leicht reformiert – beibehalten. Es würde in seiner geographischen und ökonomischen Reichweite sogar enorm ausgeweitet. Wie die neue Analyse des Kapitels 8 zum Investitionsschutz in CETA (Chapter 8 – Investment) aufzeigt, beschränken sich die Investitionsschutzreformen im Wesentlichen auf prozedurale Aspekte des Klagemechanismus, ändern aber nichts an der grundsätzlich abzulehnenden Gefährdung von Demokratie und Rechtsstaat durch das Abkommen.

 

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Policy Briefing: Demokratie und Rechtsstaatlichkeit als rote Linien für Investitionsschutz in TTIP

Das 3-seitige Policy Briefing von PowerShift e.V. aus 2015 vergleicht die Amendments 27 und 114-116 zur TTIP-Resolution des Europäischen Parlaments (EP): „Demokratie und Rechtsstaatlichkeit als rote Linien für Investitionsschutz in TTIP“. Die Abstimmung über die TTIP-freundliche Resolution im EP wurde am 10. Juni 2015 vertagt. Sozialdemokraten und Konservative konnten sich nicht auf einen Kompromiss bei den umstrittenen Konzernklagerechte (ISDS) einigen. Die Kontroverse spiegelt sich in den unterschiedlichen Amendments, die zur Abstimmung stehen.

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Bericht: Investitionsschutz gegen Insolvenzrecht – Justiz im Visier von TTIP und CETA

Zu Beginn wird in dem Heft vom Berliner Wassertisch der typische Inhalt von Investitionsabkommen und seine mögliche Auswirkung auf Insolvenzrecht und Insolvenzpraxis beschrieben. Danach wird dieser Konflikt an bekannten Insolvenzfällen illustriert und die Lehre genannt, die daraus zu ziehen ist. Schließlich werden in diesem Lichte die Investitionsabkommen bewertet und erörtert, wie sich die Insolvenz und Sanierungsprofession zu den auf Europa zukommenden Abkommen TTIP und CETA verhalten kann.


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Water for Gold – Ein drohendes ISDS-Szenario für TPP

2012 verklagte das Gold- und Bergbau unternehmen Oceana Gold El Salvador um 301 Mio. $, weil das Land ein Bergbauverbot erlegte und somit den geplanten Goldabbau des Unternehmens verhinderte. Der Grund hierfür lag im Schutz sicherer Wasserquellen für die Bevölkerung des zentralamerikanischen Landes: 97% der Wasservorkommen des Landes sind bereits kontaminiert mit steigender Tendenz, wenn Gold- und Bergbau mit toxischen Chemikalien nicht gestoppt werden. Der Großkonzern leitete daraufhin ein Investor-Staat-Schiedsverfahren (ISDS) ein und verklagte El Salvador im neunstelligen Bereich.

ISDS stellen in vielen Handelsabkommen ein großes Problemen dar, da sie Unternehmen die Möglichkeit bieten Regulierungsmaßnahmen von Staaten zu Gunsten der Bevölkerung anzugreifen und ggf. rückgängig zu machen. Zudem mangelt es den Gerichten dieser Verfahren an Unparteilichkeit, es werden Anwälte als Richter eingesetzt und intransparente Prozesse abgehalten. Auch im Trans-Pacific Partnership (TPP) werden ISDS Teil des Abkommens sein. Daher handelt es sich bei TPP um ein gefährliches Abkommen, das dringend gestoppt werden sollte.

Mehr Infos zu ISDS und TPP in diesem Video:


Die Europäische Kommission und Kanada haben sich darauf geeinigt, im finalen Text des CETA-Abkommens unbeirrt an Sonderklagerechten für ausländische Investoren festzuhalten. Das heftig umstrittene und in der Bevölkerung mehrheitlich abgelehnte Investor-Staat-Schiedsgerichtssystem  (ISDS) wollen sie - unter neuem Namen und nur leicht reformiert - beibehalten. Es würde in seiner geographischen und ökonomischen Reichweite sogar enorm ausgeweitet. Wie die neue Analyse des Kapitels 8 zum Investitionsschutz in CETA (Chapter 8 – Investment) aufzeigt, beschränken sich die Investitionsschutzreformen im Wesentlichen auf prozedurale Aspekte des Klagemechanismus, ändern aber nichts an der grundsätzlich abzulehnenden Gefährdung von Demokratie und Rechtsstaat durch das Abkommen.

PowerShift, Campact & TTIP-Unfairhandelbar (Hrsg.):
Das Investitionsschutz-Kapitel im EU-Kanada-Freihandelsabkommen (CETA): Eine kritische Analyse.

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Das Investitionsgerichtssystem (ICS) auf dem Prüfstand Der EU-Entwurf ermöglicht auch weiterhin Investorenklagen gegen Umwelt- und Gesundheitsgesetze

 

Neue Studie

Veröffentlicht von Canadian Centre for Policy Alternatives, Corporate Europe Observatory, Friends of the Earth Europe, Forum Umwelt und Entwicklung und dem Transnational Institute

 

April 2016

Kurzfassung

Im Herbst 2015 veröffentlichte die EU-Kommission unter der Federführung von Cecilia Malmström einen Entwurf für zukünftige EU-Handelsabkommen, in dem ausländische Investoren weitreichende Rechte eingeräumt werden. Die Veröffentlichung dieses Entwurfs findet zu einem Zeitpunkt statt, an dem sich in der Öffentlichkeit massiver Widerstand gegen Investor-Staat-Klagerechte (ISDS nach der englischen Abkürzung), wie sie für das USA-EU-Handelsabkommen TTIP ( Transatlantic Trade and Investment Partnership) und das EU-Kanada-Abkommen CETA (Comprehensive Economic and Trade Agreement) vorgesehen sind, regt. Solche Investor-Staat-Klagerechte sind in zahlreichen bestehenden Handels- und Investitionsabkommen enthalten. In der letzten Zeit ist es zu einem rasanten Anstieg der umstrittenen Konzernklagen gekommen, mit denen Unternehmen gegen Staaten klagen und damit Gesetze und Maßnahmen im öffentlichen Interesse sowie zum Schutz von Umwelt und Gesundheit anfechten können.

 

Die EU-Kommission behauptete, der neue Entwurf für den Investorenschutz – der im Rahmen der TTIP-Verhandlungen als sogenanntes Investitionsgerichtssystem oder ICS (Investment Court System) präsentiert wurde – werde „die staatliche Regulierungsfreiheit bewahren und sicherstellen, dass Investitionsstreitfälle gänzlich im Einklang mit rechtsstaatlichen Prinzipien verhandelt werden.“ Die besonders strittigen und für die Ungerechtigkeiten des ISDS-Systems beispielhaften Investor-Staat-Klagen seien im Rahmen des „reformierten“ Systems nicht mehr möglich, so jedenfalls die Kommission.

 

Dieser Bericht stellt dieses Versprechen der Kommission auf die Probe. Dafür werden die fünf umstrittensten Investor-Staat-Klagen der letzten Jahre einer Analyse unterzogen.

 

Darunter sind:

·       Philip Morris vs. Uruguay: Philip Morris klagte gegen die Einführung von Warnhinweisen auf Zigarettenverpackungen und andere Maßnahmen zum Nichtraucherschutz

·       TransCanada vs. USA: Präsident Obama hatte im Zuge verstärkter Klimaschutzpolitik den Bau der Keystone XL Pipeline abgelehnt.

·       Lone Pine vs. Kanada: Die Provinz Quebec hatte vorsorglich ein Moratorium für die Fracking-Technologie erlassen

·       Vattenfall vs. Deutschland: Die Stadt Hamburg hatte den Betrieb eines Kohlekraftwerks an wasserschutzrechtliche Auflagen geknüpft

·       Bilcon vs. Kanada: Eine Umweltprüfung hatte den Bau eines Steinbruchs und eines Hafenterminals in einem ökologisch sensiblen Gebiet untersagt.

 

Das Ziel bestand darin zu evaluieren, ob solche Klagen im Rahmen des Investitionsgerichtssystems (ICS) nicht mehr möglich wären und ob damit die eklatanten Missstände im Bereich der Investor-Staat-Klagen substantiell verbessert worden sind. Oder ob die Kommission, wie zahlreiche RechtsexpertInnen und VertreterInnen der Zivilgesellschaft bemängeln, lediglich versucht, den Investorenschutz vor der Kritik zu retten und unter neuem Namen neu aufzulegen.

Eine detaillierte Analyse der einzelnen Investor-Staat-Klagen zeigt, dass Konzerne im Rahmen von ICS in jedem einzelnen der oben genannten Fälle auch weiterhin klagen könnten – und dass ein solches Szenario auch wahrscheinlich ist. Die geplanten Regelungen hindern Konzerne keineswegs daran, gegen Gesetze zum Schutz von Umwelt und Gesundheit zu klagen. Ebenso wenig werden die Schiedsgerichte daran gehindert, zugunsten der Konzerne zu entscheiden und Staaten für legitime demokratische Politik zu extrem hohen Schadenersatzsummen zu verurteilen.

 

Kurz gesagt: Das Investitionsgerichtssystem der Kommission fällt bei unserem Test durch – keine einzige der umstrittenen Investor-Staat-Klagen könnte verhindert werden.

 

Weitere wichtige Ergebnisse:

 

  1. Die Kommission öffnet den Konzernen mit vagen Definitionen wie „offensichtliche Willkür“ und „faire und gerechte Behandlung“ (bzw. FET nach der englischen Abkürzung) die Tür und ermöglicht die bekannten Investor-Staat-Klagen auch weiterhin.
  2. Die Kommission sieht in ihrem Entwurf eine Reihe von neuen Klauseln und Einschränkungen vor, darunter der Hinweis auf die staatliche Regulierungsfreiheit. Allerdings sind diese Klauseln sehr ungenau und lassen sich sehr breit auslegen. So tragen die Staaten die Nachweispflicht: Sie müssen darlegen, dass die ergriffenen Maßnahmen „notwendig“ und „nicht diskriminierend“ waren und dass damit ein „legitimes“ politisches Ziel verfolgt wurde. In den untersuchten Fällen aber sind die Konzerne eben dieser Argumentation gefolgt: Die Maßnahmen seien unrechtmäßig, willkürlich, unverhältnismäßig und diskriminierend (obwohl keine Diskriminierung aufgrund der Staatsangehörigkeit vorlag) gewesen. Ein solches Vorgehen wäre im Rahmen des ICS durchaus möglich.
  3. Anstatt besonders strittige Investorenklagen zu verhindern, birgt das ICS sogar das Potenzial für mehr Schiedsverfahren. Denn im Gegensatz zu bestehenden Verträgen erwähnt der Entwurf für das ICS den Begriff der „legitimen Erwartungen“ der Investoren. In allen der fünf untersuchten Verfahren machten die Investoren einen Verstoß gegen ihre legitimen Erwartungen geltend. Ein Investor kann im Rahmen des ICS-Entwurfs seine „legitimen Erwartungen“ allerdings bereits aus einer „konkreten Zusicherung“ vonseiten des Staates ableiten. Worin diese „konkrete Zusicherung“ allerdings besteht, ist unklar. Theoretisch kann damit jegliche Maßnahme oder Handlung, beziehungsweise sogar ein mündlich ausgesprochener Hinweis vonseiten eines Regierungsmitglieds gemeint sein, der den Investor zu einer Investition oder zur Aufrechterhaltung einer Investition veranlasst hat.
  4. Weiterhin erhält der ICS-Entwurf auch den Anspruch der Investoren auf eine Entschädigung für (zukünftig) entgangene Gewinne. Dadurch werden Investorenklagen wie der TransCanada-Fall mit der astronomischen Entschädigungssumme von 15 Milliarden US-Dollar wegen einer nicht gebauten Pipeline wahrscheinlicher. Die einzige Einschränkung diesbezüglich im ICS-Entwurf sieht vor, dass Investoren keinen Schadenersatz für die Streichung von staatlichen Subventionen verlangen können. Allerdings gilt diese Einschränkung nicht für andere öffentliche Maßnahmen – dadurch wird deutlich, dass die Kommission nie das Ziel verfolgt hat, andere staatliche Maßnahmen vor horrenden Schadenersatzforderungen zu schützen.
  5. Im Rahmen des Investitionsgerichtssystems entscheiden noch immer private SchiedsrichterInnen über die Auslegung von weitreichenden Investorenrechten bzw. von unklar definierten Einschränkungen dieser Rechte. Es handelt sich dabei nicht um unabhängige RichterInnen. Die SchiedsrichterInnen werden auf einer Fallbasis bezahlt. Außerdem enthält der EU-Entwurf zur Vermeidung von Interessenskonflikten derart viele Schlupflöcher, dass genau diejenigen SchiedsrichterInnen über die Verfahren entscheiden, die derzeit das ganze System dominieren. RichterInnen in Europa haben sich bereits zu dem Entwurf geäußert und sind zu dem Schluss gekommen, dass er noch nicht einmal die Anforderungen der Europäischen Magna Carta für Richter bzw. anderer relevanter internationaler Konventionen über die Unabhängigkeit von RichterInnen erfüllt.

 

Die Tatsache, dass solche umstrittenen Investorenklagen auch innerhalb des „reformierten“ Systems weiterhin möglich sind, macht deutlich, dass die EU-Kommission die Kritik von Millionen EuropäierInnen nicht ernst genommen hat: Die Öffentlichkeit hat sich klar gegen ungerechte Privilegien für Konzerne ausgesprochen. Investor-Staat-Klagerechte oder ISDS – unter welchem Namen auch immer – sind undemokratische, gefährliche, ungerechte und einseitige Instrumente. Es ist höchste Zeit, dass die Europäische Kommission mit ihren Marketingtricks aufhört und wichtige Schritte in Richtung einer gerechten Handelspolitik unternimmt. Ein Schritt in diese Richtung wäre schlicht die Abschaffung von privaten Schiedsgerichten in Abkommen wie dem TTIP, CETA oder anderen EU-Handelsabkommen.

Download der Studie

Studie: Totgesagte leben länger – der ISDS-Zombie

 

Wie die EU-Kommission gefährliche Konzernklagerechte weiterleben lässt

(Studie in Englisch, veröffentlich von diversen Organisationen: The zombie ISDS. Rebranded as ICS, rights for corporations to sue states refuse to die)

 

Februar 2016
Kurzfassung



Seit etwa zwei Jahren hält eine kontroverse Debatte über ein bis dato wenig bekanntes Instrument in internationalen Handelsverträgen die europäische Öffentlichkeit, PolitikerInnen und Medien auf Trab:
die Debatte über die sogenannten Investor-Staat-Klagerechte (investor-state dispute settlement), kurz
ISDS. Tausende internationale Abkommen enthalten bereits ISDS. Dadurch können ausländische Investoren Regierungen verklagen, wenn diese ihre Politik ändern – beispielsweise zum Schutz der öffentlichen Gesundheit oder der Umwelt –und dadurch Unternehmensgewinne schmälern. Nationale Gerichte werden bei diesen Klagen umgangen; sie finden vor speziellen internationalen Schiedstribunalen statt. Drei private AnwältInnen entscheiden dann darüber, ob Unternehmensprofite oder das öffentliche Interesse wichtiger sind. Weltweit haben solche Schiedsgerichte Unternehmen bereits Steuergelder in Milliardenhöhe als Schadenersatz zugesprochen – oft für Maßnahmen im öffentlichen Interesse. Mit der Entscheidung, dieses mächtige Rechtsinstrument für Konzerne im Rahmen des geplanten EU-USA Handelsabkommens TTIP (Transatlantic Trade and Investment Partnership) zu verhandeln, trat die Europäische Kommission einen Sturm der Entrüstung los. In einer öffentlichen Konsultation lehnten mehr als 97% der 150.000 Teilnehmenden die privilegierten Konzernklagerechte ab. Auch unter den EU-Mitgliedstaaten und im EU-Parlament gab es Unmut. Die EU-Handelskommissarin Cecilia Malmström nannte ISDS folglich das „vergiftetste Kürzel in ganz Europa“. Um dem Widerstand gegen ISDS auszuweichen, hat die Europäische Kommission im Herbst 2015 einen ISDS-Vorschlag unter neuem Namen vorgelegt, den sie in alle derzeit und in Zukunft zu verhandelnden Handels- und Investitionsabkommen der EU hinein verhandeln möchte, darunter auch TTIP. Anstelle des „alten“ ISDS-Systems schlägt die Kommission nun ein „neues“ System vor, das unabhängig sein soll und angeblich das staatliche Recht zu regulieren schützt: das sogenannte Investment Court System (System der Investitionsgerichte) oder ICS. Die vorliegende Analyse zeigt allerdings, dass das geplante ICS nicht das Ende von ISDS bedeutet – im Gegenteil: Durch ICS würden tausende Unternehmen ermächtigt, unser Rechtssystem zu umgehen und Regierungen vor parallelen Schiedsgerichten zu verklagen, wenn sie ihre Profitmöglichkeiten durch Gesetze und Regulierungen eingeschränkt sehen. Durch den Vorschlag könnten Steuergelder in Milliardenhöhe in die Kassen großer Konzerne fließen und Politik zum Schutz von Mensch und Umwelt untergraben werden. Zudem besteht die Gefahr, dass die EU-Mitgliedstaaten keine Chance mehr hätten, jemals wieder aus dem ungerechten ISDS-System auszusteigen. Sie wären ihm ewig ausgesetzt. Kurz, das geplante „neue” ICS bedeutet nichts anderes als ein scheinbar von den Toten auferstandenes ISDS-System. ICS ist der ISDS-Zombie.

 

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Download der deutschen Zusammenfassung

Studie zur Auswirkung von Investorenrechten in EU-Handelsabkommen auf die Energiewende

Die NGO-Studie "Ein Paradies für Umweltsünder-Wie Investorenrechte in EU-Handelsabkommen die Energiewende blockieren" ist lesenswert, um mehr über die Folgen von Investitionsschutz im Rahmen von Freihandelsabkommen wie TTIP zu erfahren, besonders im Hinblick auf Dekarbonisierung und Energiewende. Im Energiesektor haben bisher die meisten Investor-Staat-Klagen weltweit stattgefunden. Das von der EU-Kommission geplante TTIP-Investitionsgericht ICS könnte also die Energiewende in Deutschland erheblich behindern.

 

Die PDF zur Studie gibt es hier.


ISDS-Reformvorschlag: Gemeinsame Analyse von PowerShift, Campact und TTIPunfairHandelbar

Investitionsschutz in TTIP: Kommission verweigert Systemwechsel − Halbherzige Reformen sollen massive Ausweitung des weltweiten Investitionsschutzes rechtfertigen

Download der Analyse als PDF

Am 16.09.2015 legte die EU-Kommission ihren Vorschlag zur Reform privater Schiedsgerichte im Rahmen des Transatlantischen Freihandelsabkommens TTIP (Transatlantic Trade and Investment Partnership) vor. Der heftig umstrittene ISDS-Mechanismus (Investor-State Dispute Settlement) erlaubt es Investoren, Staaten vor so genannten Schiedsgerichten auf enorme Entschädigungszahlungen zu verklagen. Dieses Mittel haben Konzerne in der Vergangenheit unter anderem dazu eingesetzt, Entschädigungen für staatliche Maßnahmen einzuklagen, die etwa dem Schutz von Umwelt, Gesundheit oder VerbraucherInnen dienen.

Der nun von Handelskommissarin Malmström vorgelegte Entwurf für das Investitionsschutzkapitel in TTIP zeigt aber, dass die Kommission immer noch nicht zu einer grundlegenenden Reform des Investitionsschutzes bereit ist.

Unsere Analyse zeigt: Die Interessen von Investoren werden denen von Staaten und BürgerInnen übergeordnet, eine richterliche Unabhängigkeit ist nicht gewährleistet. Zudem soll der Vertragstext zu CETA (Comprehensive Economy and Trade Agreement) von den Änderungen unberührt bleiben.

Der Vorschlag der EU-Kommission bietet keine überzeugende Antwort auf die Kritik an TTIP und kann nur als Versuch der kosmetischen Übertünchung von systemimmanenten Schwachstellen dienen.

Die Europäische Kommission versucht erfolglos, die breite öffentliche Kritik am geplanten Investitionsschutz im transatlantischen Freihandelsabkommen TTIP (Transatlantic Trade and Investment Partnership) durch den Vorschlag eines neuen „Investitionsgerichts“ zu besänftigen. Sie hält dabei weiter an den besonders umstrittenen Sonderklagerechten für ausländische Investoren fest (sog. Investor-State Dispute Settlement – ISDS). Sie erlauben es Investoren, vor internationalen Spruchkörpern mitunter enorme Entschädigungen für staatliche Maßnahmen einzuklagen, die etwa dem Schutz der Gesundheit, der Umwelt, der Verbraucher oder der Beendigung von Finanz- und Wirtschaftskrisen dienen. Durch die Einführung solcher Klagerechte in TTIP würde die globale Reichweite von ISDS erheblich ausgedehnt und das Klagerisiko für die Staaten nochmals deutlich steigen – zulasten des Gemeinwohls auf beiden Seiten des Atlantiks.

Nach einer längeren europaweiten Reformdebatte hatte zuletzt auch das Europäische Parlament ein „neues System“ für die Streitbeilegung angemahnt, das demokratischen und rechtsstaatlichen Standards genügt. Zudem forderte es, dass ausländische Investoren nicht „über größere Rechte als inländische Investoren verfügen“ dürften. Der nun von Handelskommissarin Malmström vorgelegte Entwurf für das Investitionsschutzkapitel in TTIP zeigt aber, dass die Kommission noch immer nicht zu einer derart grundlegenden Reform des Investitionsschutzes bereit ist.

Eine nähere Analyse ergibt, dass der Entwurf sich trotz einiger positiver Ansätze weitgehend auf kosmetische Korrekturen des bestehenden ISDS-Systems beschränkt. Auch ist es der Kommission nicht gelungen, die materiellen Investorenrechte effektiv einzugrenzen. Sie würden ausländische Investoren gegenüber dem Gemeinwohl und konkurrierenden Unternehmen klar privilegieren. Auf den Kern der ISDS-Kritik geht sie kaum ein (siehe im Anhang die detaillierte Übersicht zu den einzelnen Kritikpunkten).

Festzuhalten ist zunächst, dass es noch immer keine überzeugenden Gründe für den Investitionsschutz in TTIP gibt. Ausländische Investoren genießen sowohl in der EU als auch in den USA starken Schutz durch das jeweilige nationale bzw. europäische Recht, der vor Gericht wirksam durchgesetzt werden kann. Einer besonderen völkerrechtlichen Absicherung bedarf es daher nicht. Dies hat auch die jetzige Bundesregierung stets betont.

Der Kommissionsvorschlag sieht einen privilegierten Schutz des Eigentums und der Gewinnerwartungen ausländischer Investoren vor und gibt ihnen also „größere Rechte“ als anderen. Sie gehen deutlich über ein Diskriminierungsverbot hinaus und können Investoren auch gegen einen legitimen demokratischen Politikwechsel absichern. Dabei wäre es leicht möglich, den materiellen Investitionsschutz stattdessen auf die bereits enthaltenen Diskriminierungsverbote zu reduzieren. Nur so wäre auch ein wirksamer Schutz staatlicher Regulierungsspielräume zur Verfolgung von Gemeinwohlinteressen gewährleistet. Der Ansatz der Kommission, dieses staatliche „right to regulate“ durch einen eigenen Vertragsartikel zu gewährleisten hat sich in der Praxis dagegen nicht bewährt. Er spielt bei der Entscheidung von Investorenklagen meist keine Rolle. In der nun vorgeschlagenen Fassung stellt das right to regulate nämlich nur eine vage Leitlinie bei der Interpretation der Investorenrechte dar – und bietet den Schiedsrichtern weiter viel Spielraum für eine investorenfreundliche Auslegung..
Die Investoren erhalten diese Privilegien, ohne selbst irgendwelche Pflichten auferlegt zu bekommen – etwa zur Schaffung von Arbeitsplätzen oder zur Beachtung von Menschen-, Arbeitnehmer- und Verbraucherrechten sowie Gesundheits- und Umweltschutzstandards.

Das vorgeschlagene „Investment Court System“ (ICS) wäre nur dem Namen nach ein „Gericht“. Es dient allein der Durchsetzung von Investorenrechten gegenüber den Vertragsstaaten. Menschen, die von den Unternehmenspraktiken globaler Konzerne wie Lohndumping, fehlendem Arbeitsschutz, Landnahme und Umweltzerstörung betroffen sind, erhalten auch weiterhin keine Gelegenheit, notfalls internationalen Rechtsschutz gegen davon profitierende ausländische Investoren zu erlangen. Diese Einseitigkeit birgt die Gefahr, dass die Mitglieder des ICS sich ebenso wie die bisherigen ISDS-Schiedsrichter als institutionelle „Hüter der Investorenrechte“ verstehen – und deren Privilegien entsprechend weit auslegen. Wie alle mächtigen Institutionen neigen internationale Spruchkörper zur Erweiterung ihrer Kompetenzen. Umso bedenklicher ist, dass die Sicherung der richterlichen Unabhängigkeit auch hier hinter gängigen rechtsstaatlichen Standards zurück bleibt. Die Schiedsrichter des ICS wären nebenamtlich tätig und würden im Wesentlichen pro Fall bezahlt, so dass sie auch ein finanzielles Interesse an einer hohen Zahl von Investorenklagen hätten. Gerade diese strukturellen Anreize für eine investorenfreundliche Rechtsprechung sind ein zentrales Problem der bisherigen Schiedsgerichtsbarkeit. Die naheliegende Lösung wären hauptberufliche Richter mit fallunabhängiger Besoldung und einem grundsätzlichen Nebentätigkeitsverbot, um Interessenkonflikte besser auszuschließen. Die Kommission hat dies selbst erkannt.. Dennoch begnügt sie sich insofern mit einer bloßen Option für nachträgliche Änderungen, die politisch kaum durchzusetzen sein werden.

Das ICS ist daher insgesamt keine überzeugende Antwort auf die Gefahren des ISDS-Systems. Dennoch enthält der Kommissionsentwurf einige Verbesserungen etwa gegenüber den Entwürfen der geplanten Abkommen mit Kanada (Comprehensive Economic and Trade Agreement – CETA) und Singapur. So sollen die klagenden Investoren keinen Einfluss mehr auf die Auswahl der Schiedsrichter haben. Sie würden von den Vertragsstaaten vorab für eine feste Amtszeit bestimmt und für die einzelnen Fälle zufällig ausgewählt. Die Rechtssicherheit und die Kontrolle der Schiedsrichter würden durch eine neue Berufungsinstanz (Appeal Tribunal) und umfangreichere Anfechtungsmöglichkeiten gestärkt.

Umso bedenklicher erscheint es daher, dass die Kommission entschlossen ist CETA sogar ohne diese minimalen Änderungen zu ratifizieren. Der Investitionsschutz in CETA und TTIP kann nicht getrennt voneinander behandelt werden. Aufgrund der engen wirtschaftlichen Verflechtung Nordamerikas könnten die vielen US-Investoren mit Tochterfirmen in Kanada sich das jeweils günstigere Abkommen aussuchen. Die EU braucht daher ein einheitliches Konzept, das von vornherein in beiden Verträgen durchgehalten wird. In der jetzigen Fassung wären aber weder CETA noch TTIP zustimmungsfähig.

 

Die vollständige Analyse finden Sie hier: Analyse ISDS-Reform

Salvati rosia Montana by Romi Chiorean CC BY-NC-ND 2.0

Der Kampf um Roșia Montană geht in die nächste Runde: Am 21. Juli hat der kanadische Bergbaukonzern Gabriel Resources einen Antrag auf ein Schiedsgerichtsverfahren gegen Rumänien beim ICSID (dem International Centre for Settlement of Investment Disputes der Weltbank) eingereicht. Damit hat der Streit um die geplante Goldmine im rumänischen Roșia Montană einen neuen Höhepunkt erreicht.

Aber der Reihe nach: 1997 kam Gabriel Resources (GRZ:GR) in das Gebiet von Roșia Montană in den rumänischen Karpaten, um Europas größte Goldmine zu realisieren. Dafür sollten zwei Talschaften in Krater verwandelt und rund 2.000 Menschen umgesiedelt werden. Gabriel Res. versprach sich rund acht Milliarden US Dollar Profit von der Mine. Für die Menschen vor Ort bedeuten diese Pläne ein paar Hundert Arbeitsplätze und davon abgesehen Umsiedlung und verheerende Umweltzerstörung, wegen der geplanten Verwendung von Natriumcyanid bei der Gewinnung des Goldes.

Nachdem der Bergbaukonzern von der damaligen rumänischen Regierung eine Konzession zum Betrieb eines Tagebaus in Roșia Montană erhalten hatte, wurde mit der Ablöse von Häusern und Grundstücken, sowie mit Abrissarbeiten begonnen. Gegen dieses Projekt begann sich jedoch öffentlicher Widerstand zu regen, der sich bald zu der größten zivilgesellschaftlichen Bewegung aller Zeiten in Rumänien entwickeln sollte. Ein Höhepunkt des Protestes war im Herbst 2013 erreicht, als über mehrere Wochen hinweg jeden Sonntag in 50 rumänischen Städten jeweils 30.000 Menschen auf die Straße gingen. Darüber hinaus gab es jeden Abend Kundgebungen in der Hauptstadt Bukarest.

Um die Mine zu ermöglichen sollte das Parlament ein neues Gesetz verabschieden. Kurz vor der Abstimmung über dieses Gesetzes im November 2013 drohte der CEO von Gabriel Res., Jonathan Henry, Rumänien bereits mit einer Investor-Staat-Schiedsgerichtsklage (ISDS), sollte die Mine verhindert werden. Hier nannte er die mögliche Klagesumme von vier Milliarden Dollar, die als Entschädigung gefordert werden könnten. Das wären rund zwei Prozent von Rumäniens BIP, und entspricht dem jährlichen Budget des Landes für Bildung. Dieser Einschüchterungsversuch blieb angesichts des breiten Drucks der Öffentlichkeit jedoch ungehört: Das Parlament lehnte das neue Gesetz ab, die Goldmine war vorerst gestorben.

Anfang 2015 ging der Konzern dann den nächsten Schritt, kontaktierte offiziell die rumänische Regierung und drohte mit einer Klage, sollte das Projekt nicht doch noch bewilligt werden. Danach gab es einen sechsmonatigen Zeitraum, in der man den Fall ohne Klage hätte beilegen können. Dieser ist nun verstrichen und prompt reichte Gabriel Res. vergangene Woche Klage auf Entschädigungszahlung bei einem internationalen Schiedsgericht ein.

Unklar ist noch aufgrund welches bilateralen Investitionsschutzabkommen (BIT) geklagt werden wird. Naheliegend wäre das BIT zwischen Rumänien und Kanada. Möglich wäre aber auch das Abkommen zwischen Rumänien und den Niederlanden, da Gabriel Res. eine Zweigstelle in den Niederlanden hat. Der Konzern wird wohl genau prüfen, welches BIT für ihn vorteilhafter ist. Es gibt auch noch keine Informationen darüber, auf welche Klausel man sich bei der Klage berufen wird. Vorstellbar ist aber die „Fair and Equitable Treatment“-Klausel, also die faire und gerechte Behandlung (FET). Diese erlaubt Investoren eine sehr weitreichende Auslegung darüber, was „fair und gerecht“ ist. Konzerne berufen sich deshalb besonders häufig bei ihren Klagen auf die FET-Klausel und sind damit auch besonders erfolgreich: Bei 75% der von US-Konzernen gewonnenen Klagen wurde mit einer Verletzung der FET-Klausel argumentiert.

Vertreten wird Gabriel Res. bei seiner Klage gegen Rumänien übrigens von der Kanzlei White & Case. Die Kanzlei ist ein alter Hase im ISDS-Geschäft und hat allein 2014 39 ISDS-Klagefälle vertreten. Eine der höchsten Entschädigungssummen überhaupt erstritt die Kanzlei bei einer Klage eines kanadischen Goldbergbaukonzerns gegen Venezuela. Das lässt nichts Gutes hoffen für den Fall Gabriel Res. gegen Rumänien.

Zwei Lehren lassen sich aber schon jetzt aus dem Fall Roșia Montană ziehen:

Der Fall zeigt, wie wichtig es ist auf die Kündigung alter BITs zu drängen und neue Verträge mit ISDS zu verhindern! Das Abkommen zwischen der EU und Kanada – CETA, das voraussichtlich 2016 verabschiedet werden soll, enthält ein brandgefährliches ISDS-Kapitel. Eine Analyse hat gezeigt, dass sich das Risiko für EU-Länder von kanadischen Investoren aus dem Bergbausektor, sowie der Öl- und Gasindustrie verklagt zu werden, immens erhöhen wird. Branchen-Insider feiern CETA bereits als „bahnbrechendes” Abkommen, “mit weitreichenden Auswirkungen für Bergbauunternehmen”.

Aber: Zivilgesellschaftlicher Druck zeigt Wirkung! Die rumänischen BürgerInnen haben es vorgemacht und durch ihren mutigen Protest gegen alle Widrigkeiten die Zerstörung des Tals Roșia Montană verhindert. Eine starke europäische Bewegung kann auch den Abschluss neuer Handels- und Investitionsabkommen wie CETA und TTIP verhindern!

Dieser Beitrag erschien auch im Blog der selbstorganisierten Europäischen Bürgerinitiative Stop-TTIP und auf der Homepage von PowerShift.

EFILA-Anwälte untergraben öffentliches Interesse

Die in der Öffentlichkeit stark zunehmende Besorgnis um den Investor-Staat-Klagerecht Mechanismus (ISDS) in CETA und TTIP hat zahlreiche Rechtskanzleien für internationales Schiedsgerichtswesen dazu veranlasst einen Think Tank zu gründen, um das derzeitige ISDS-System zu schützen. Dieser sogenannte Europäische Verband für Investitionsrecht und Schiedsgerichtsbarkeit (EFILA) dient vordergründig dem Zweck, eine objektive Debatte um ISDS zu befördern.
Tatsächlich erhöht EFILA stattdessen im Namen der Schiedsindustrie den öffentlichen Druck und versucht, die dringend benötigten Reformen am aktuellen System der internationalen Investitionsschiedsverfahren abzuwenden.

Einzelpersonen des EFILA Vorstands sind tief in das ISDS-System eingebunden und haben unbestreitbar profitorientiertes Eigeninteresse an dessen Aufrechterhaltung. Darauf weist nun ein diesen Monat veröffentlichtes Briefing von Corporate Europe Observatory, FoE-Europe und Transnational Institute hin.

Hier geht's zur Studie.

TTIP- Transatlantischer Traum oder Ausverkauf der Demokratie (Dokumentation mit Pia Eberhardt (CEO) auf Deutschlandfunk vom 09.12.2014)

Im Frühjahr 2013 wurden der EU-Lobby-Expertin Pia Eberhardt von einer unbekannten Quelle geheime Dokumente eines EU-Verhandlungsmandats zugespielt. Es ging um geheime Details des geplanten Freihandelsabkommens TTIP (Transatlantic Trade and Investment Partnership) zwischen den USA und der EU.

Zur Debatte steht eine lange Wunschliste von Konzernlobbyisten und Finanzinstituten: die Lockerung der Lebensmittelsicherheit, laxere Umwelt- und Chemiestandards, Arbeitsschutzbestimmungen des Arbeitsrechts, staatlicher Schutz für Bildung und Kultur. Kurz: es geht um die Ökonomisierung aller Lebensbereiche, der gesamten Daseinsvorsorge. Sonderschiedsgerichte, besetzt von global agierenden Anwaltskanzleien, sollen den "Investitionsschutz multinationaler Unternehmer" garantieren.

Rechtsstaatliche Errungenschaften sowie nationale Rechtsstandards zählen dann nicht mehr. Politiker versprechen Wachstum und Arbeitsplätze. Doch die Zahl der Kritiker wächst, die öffentliche Stimmung droht zu kippen, während der Propagandaapparat der Lobbyisten auf vollen Touren läuft.

Hier geht's zur Audio-Fassung.

 

(Achtung: Die Audio-Fassung ist aus rechtlichen Gründen nur zwei Wochen beim Sender zugänglich.)


The hidden cost of EU trade deals - Neue Studie zu ISDS in der EU von "Friends of the Earth Europe"

In der Studie wurden alle Fälle der letzten 20 Jahre recherchiert, in denen die heutigen EU-Mitgliedsländer von Investoren auf Grundlage des Investor-Staats-Klagemechanismus (ISDS) vor internationalen Schiedsstellen verklagt wurden.

Einige der wichtigsten Ergebnisse:

- EU-Länder haben bereits 3,5 Mrd. € an Investoren zahlen müssen. Insgesamt sind seit 1994 20 EU-Mitgliedsstaaten 127 Mal von Investoren auf Grundlage von ISDS auf Schadensersatz verklagt worden.

- Da die Schiedsverfahren in der Regel geheim sind, ist die Summe der Schadensersatzforderung lediglich in 48% dieser Fälle bekannt.

- 76% der Fälle wurden gegen EU-Mitgliedsländer geführt, die der EU zwischen 2004 und 2007 beitraten. Geklagt wurde häufig im Anpassungsprozess an das EU-Recht.

- Circa 60% der Klagen (75 von 127) betrafen umweltrelevante Sektoren (wie etwa Öl, Gas, Abfallmanagement).

- Schlichtungen können ebenfalls hohe Schadensersatzzahlungen beinhalten: So hat Polen eine Schlichtungssumme von 2 Mrd. € an das Versicherungsunternehmen Eureko gezahlt.

Hier geht's zur Studie.


Verkaufte Demokratie - Wie die CETA-Regeln zum Schutz von Investoren das Allgemeinwohl in Kanada und der EU bedrohen. Neue CETA-Studie veröffentlicht

Das geplante EU-Kanada Abkommen CETA (Comprehensive Economic and Trade Agreement) enthält auch Regeln zum umstrittenen Thema Investorenschutz und ISDS (Investor-State Dispute Settlement). Dadurch könnte es zu einem regelrechten Boom von Unternehmensklagen gegen Kanada, die EU und die EU-Mitgliedstaaten kommen, was die Bemühungen von Regierungen zum Schutz von Umwelt und VerbraucherInnen gefährlich bedrohen könnte.

Der ISDS-Mechanismus gibt Konzernen das Privileg, Staaten direkt vor privaten internationalen Schiedsgerichten auf Schadenersatz zu verklagen – und zwar auch für Regulierungen in den Bereichen Gesundheit, Umwelt, Finanzen und andere Schutzstandards, die aus Sicht der Investoren ihre Rechte beeinträchtigen. Diese Konzernklagen werden von privaten SchiedsrichterInnen entschieden, die pro Verfahren entlohnt werden  und dazu neigen, Rechtsgrundlagen zugunsten von  Investoren auszulegen.

ISDS kann Regierungen davon abhalten, Politik im  öffentlichen Interesse zu verfolgen, und zwar direkt, wenn ein Konzern einen Staat verklagt, oder indirekt, wenn aus Furcht vor einer Klage neue Gesetze gar nicht erst eingeführt werden. Investoren klagten weltweit bereits gegen Anti-Tabak-Gesetze, Verbote giftiger Stoffe, Regulierungen im Bergbau, Vorgaben bei Umweltverträglichkeitsprüfungen sowie Regulierungen von gefährlichem Abfall, Steuermaßnahmen und Fiskalpolitik.

Die Studie gibt einen umfassenden Überblick über bisherige Wirkungsweisen und Praktiken von ISDS innerhalb von Freihandelsabkommen. Sie zeigt anschaulich welche gefährliche Rolle dabei informelle Schiedsgerichte spielen und inwiefern ISDS Demokratien aushöhlt. 

Mehr Informationen auf power-shift.de und kostenloser Download der deutschen und englischen Fassung der Studie hier.


Antwort auf das Konsultationsverfahren der EU-Kommission zum ISDS im TTIP

Diese sehr kritische Stellungsnahme von Forum Umwelt & Entwicklung und Powershift zum laufenden ISDS Konsultationsverfahren der EU-Kommission zum TTIP ist weitgehend eine Übersetzung der im Seattle-to-Brussels-Netzwerk abgestimmten Eingabe (von Pia Eberhardt).

 Jede/r einzelne (Organisation) ist natürlich herzlich eingeladen, die Antwort auch für die eigene Person oder Organisation zu nutzen und sie in den jeweiligen eigenen Kanälen/Websites und Presse-/Politik-Kontakten publik zu machen.

Hier die Stellungnahme zum Download.


Investitionsschutz am Scheideweg - TTIP und die Zukunft des globalen Investitionsrechts

Die Friedrich-Ebert-Stiftung veröffentlichte ein Arbeitspapier von Pia Eberhardt (CEO), das sich - ausgehend von der Debatte um die Konzern-Klagerechte im TTIP - mit dem globalen Investitionsrecht beschäftigt. 

Hier geht's zur Analyse.


16.04.2014

Still not loving ISDS: 10 reasons to oppose investors’ super-rights in EU trade deals

Der Artikel "Still not loving ISDS" von Corporate Europe Observatory (CEO) nennt 10 Gründe gegen die Konzernklagerechte in EU-Handelsabkommen und geht somit über TTIP hinaus.

Hier geht's zum Artikel und unten findet ihr zwei Tabellen die sich etwas detaillierter mit mit den "Reformvorschlägen" der Kommission auseinandersetzen und ihre Grenzen aufzeigen : 

"Reality check of the Commission’s plans for ‘reform’ of “investor-state dispute settlement” ( Seite 1  und Seite 2)

Zusätzlich veröffentlichte CEO ein Video "Suing the state: hidden rules within the EU-US trade deal" zum ISDS im TTIP.


Beitrag der ARD-Sendung "Monitor" zum Investitionsschutz und den Gefahren intransparenter Schiedsgerichte:

Das Positionspapier von Friends of the Earth Europe zum Investitionsschutz stellt klar, dass diese antidemokratischen Regelungen zum Nachteil der Umwelt, Bürgerrechte, Gesundheit und des Verbraucherschutzes auf beiden Seiten des Atlantiks sind und einzig dem wirtschaftlichen Nutzen großer Konzerne dienen.

Hier als PDF

Das Factsheet mehrerer Organisationen informiert über das Investitionsschutzabkommen im TTIP und die hieraus erwachsende Gefahr für die nationalen Demokratien, in Form schwindener Regulierungsmöglichkeiten und Politikgestaltung in vielen Bereichen.

Hier als PDF

16.12.2013

Die Industrie mischt mit im Freihandelsabkommen

FAZ 16.12.2013

TAZ 23.12.2013

 

Im Jahre 2012 verklagte der Schwedische Energiekonzern Vattenfall Deutschland auf rund 3,5 Milliarden Euro. Grund war die Schließung zweier Atomkraftwerke im Zuge des Atomausstiegs Deutschlands. Möglich war dies durch die sogenannten  Investor-Staat-Klagen, auch als Investitionsschutzverträge bekannt. Diese Art der Verträge ist in der Regel Teil internationaler Freihandelsabkommen und steht auch bei den aktuellen Verhandlungen zum TTIP auf der Tagesordnung. Sie haben aber enorme Konsequenzen für Umwelt-, Verbraucher- und Sozialstandrads. 

Link zu den Artikeln der TAZ und ZEIT.