Anlässlich der laufenden Verhandlungsrunden zwischen den USA und der EU zum geplanten Freihandelsabkommen TTIP (Transatlantic Trade and Investment Partnership) und der anhaltenden Intransparenz der Verhandlungen sowie den aggressiven Industrielobbyismus beiderseits des Atlantiks muss immer wieder die Frage nach den Gefahren des Abkommens in Form einer möglichen Schwächung der Umwelt- und Verbraucherschutzstandards in Europa und den USA gestellt werden.
Die Verhandlungen haben bereits in NGO-Kreisen, aber auch darüber hinaus, Sorgen geschürt, dass TTIP die Regulierungen auf beiden Seiten des Verhandlungstisches verwässern wird und zu einer Anpassung, sprich Harmonisierung, der Standards zu Lasten von Umwelt, Mensch und Natur führen wird. Eine Angleichung von Standards bedeutet dann einen Abbau eben dieser. Verhandelt wird dabei in fast allen Bereichen: Finanzmärkte, Verbraucherschutz, Gesundheit, Bildung, Arbeitnehmerrechte etc.
Substantielle Unterschiede zwischen den USA und der EU gibt sind beispielsweise bei den gentechnisch veränderter Organismen (Genetically Modified Organisms - GMOs). Hier setzt die EU das Vorsorgeprinzip ein und entscheidet aufgrund einer Risikoeinschätzung welche Organismen auf dem Markt kommen dürfen. Ganz im Gegensatz zu den USA. Hier wird grundsätzlich davon ausgegangen, dass gentechnisch veränderte Organismen gleichwertig zu nicht-gentechnisch veränderten Organismen sind. Eine Anpassung dieser Standards würde den europäischen Markt zugunsten von US-gentechnisch veränderten Organismen öffnen.
Das von der EU implementierte Chemikalienrichtlinie REACH sorgt dafür, dass alle auf dem europäischen Markt zugelassenen Chemikalien registriert und mit ihren Sicherheitsdaten aufgenommen werden. In den USA müssen Sicherheitsdaten nur in gesonderten Fällen eingereicht werden und Chemikalien, die vor 1976 auf den Markt gelangten, benötigen keine Tests oder Registrierungen.
Auch das Chlorhähnchen, das in den Medien vielfach diskutiert wird, zeigt eine mögliche Problematik. Seit 1997 darf in der EU Hühnchenfleisch das für den menschlichen Verbrauch gedacht ist nur mit Wasser gewaschen werden, wohingegen in den USA unter anderem Chlor zugelassen ist.
Kurzum, wie diese exemplarischen Fälle zeigen: Sollten die Verhandlungen in diesem Sinne erfolgreich sein, ist mit immensen Folgen zu rechnen. Deregulierung von Finanzderivaten, Abbau von Arbeitnehmerrechten, Genfood auf dem europäischen Markt, umweltschädliches Fracking zur Rohstoffgewinnung, Privatisierung öffentlicher Dienste etc. Mit dem TTIP Abkommen ist fast alles möglich.
Neben dieser Gefahr wird außerdem beobachtet, dass es in vielen bilateralen Handelsabkommen vermehrt zu der Einführung von Klagerechten von Investoren gegen Staaten, so genannter investor-state dispute resolution (ISDR), kommt. In diesem Rahmen können Investoren Staaten für Maßnahmen verklagen, die ihre Investitionen negativ beeinflussen. Hierzu zählen auch Ereignisse aufgrund einer Gesetzesänderung beispielsweise zum Vorteil von Umweltschutzmaßnahmen. Die Bedrohung durch diese Klagerechte besteht darin, dass sie die regulative Macht von Staaten im öffentlichen Interesse zu handeln einschränkt und somit eine konkrete Gefahr für die Demokratie zugunsten eines Machtgewinns für Großkonzerne darstellt. Das Gemeinwohl oder der Schutz der Umwelt spielen in solchen Verfahren keine Rolle.
Wir sagen daher: TTIP ─ Nein danke! Dieses Abkommen darf nicht in Kraft treten! Transatlantische Partnerschaft geht anders!